Alexa versorgt Menschen mit unterschiedlichen Informationen. Neben dem Versandstatus kann sich hinter dem blauen Ring, der erscheint, sobald Alexa einem etwas sagen möchte, aber auch eine Bewertungsbitte verstecken.

Alexa-App
mundissima / Shutterstock.com

Bereits seit einigen Jahren fragt Alexa bei manchen Produkten, ob man diese bewerten möchte. Die Frage kommt meist drei Monate nach dem Kauf, wird bei Weitem aber nicht für jede Bestellung gestellt. Dennoch kam zumindest mir als Juristin direkt die Frage in den Sinn: Darf Alexa mich das überhaupt fragen?

Hintergrund: Die Bitte um eine Bewertung ist Werbung

Um das „Warum“ der Frage zu klären, muss man erst einmal einordnen, was die Bitte um eine Bewertung denn rechtlich überhaupt ist. Dazu äußerte sich schon 2018 der Bundesgerichtshof (BGH). Damals berichteten wir auf Onlinehändler-News über den Amazon-Händler, der einen Kunden in der Rechnungs-E-Mail um eine Bewertung bat. Dies wurde damals vom BGH als unzumutbare Belästigung eingestuft, denn: Eine Bewertungsbitte ist eine Werbung und diese darf per E-Mail nur mit vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung versandt werden. Zu dieser Einschätzung kam das Gericht, da die Bewertungsbitte der Kundschaft das Gefühl gibt, dass man sich weiterhin um ihn bemüht. Sie dient also auch der Kundenbindung.

Kein Anruf, keine E-Mail: Alexa – Was tust du da überhaupt?

Gut, jetzt wissen wir also, dass eine Bewertungsbitte Werbung ist. Als was ist aber die Benachrichtigung einzustufen, die Alexa akustisch von sich gibt? Immerhin gibt es im UWG (noch) keinen Paragrafen, der solche Benachrichtigungen regelt. 

Bei unzumutbarer Belästigung wird lediglich zwischen Telefonanrufen und „Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post“ unterschieden. Beide dürfen gegenüber Verbraucher:innen nur nach ausdrücklicher Einwilligung ausgespielt werden. Aber: Worunter fällt Alexa? Ein Anruf stellt die Benachrichtigung im klassischen Sinne nicht dar – oder doch? Immerhin kann man Alexa ja antworten. Auch wenn man sich trefflich mit und über Alexa streiten kann: Ein Mensch ist sie nun mal nicht. 

In diesem Zusammenhang könnte es sich also bei der Benachrichtigung um eine Kommunikation mittels automatischer Anrufmaschine handeln. Diese zeichnet sich nämlich gerade dadurch aus, dass Informationen überwiegend durch eine Maschine vermittelt werden. 

Holt sich Amazon die Einwilligung ein?

Gehen wir davon aus, dass es sich bei der Alexa-Benachrichtigung um eine Werbung mittels automatischer Anrufmaschine handelt, so ist diese rechtlich nur zulässig, wenn vorher eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt wird. So eine Einwilligung muss durch aktives Zutun gegeben werden. 

Im Falle von Alexa findet man die Optionen in der Alexa-App unter Einstellungen → Benachrichtigungen → Amazon Shopping unter der Überschrift „Amazon Community-Benachrichtigungen. Der Regler für Anfragen zur Bewertung von Produkten ist standardmäßig blau eingestellt und damit aktiv. Um keine Bewertungsanfragen zu bekommen, muss man also aktiv werden und den Regler in die andere Richtung schubsen.

Das stellt im rechtlichen Sinne keine Einwilligung dar, denn eine Einwilligung muss stets aktiv erfolgen. Bei Alexas Funktionen ist es aber umgekehrt und muss man aktiv werden, um keine Werbung zu erhalten, was zusammengefasst unzulässig wäre.

/
Geschrieben von Sandra May




Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Captcha aktualisieren